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Anschrift

Gemeinde Büttelborn
Mainzer Straße 13
D-64572 Büttelborn
Tel.: (06152) 1788-0
Fax: (06152) 1788-90
Email: info@buettelborn.de

Öffnungszeiten:
Mo.: 08:00-12:00 | 14:00-18:00
Di.-Fr.: 08:00-12:00


Hochzeitsglocken 2009

Notizen aus dem Rathaus

Im Rathaus Büttelborn gab es neben den 50 Trauungen im vergangenen Jahr weitere 24 Anmeldungen zur Eheschließung von Paaren, die zwar in Büttelborn wohnen, gerne aber bei einem anderen Standesamt heiraten wollten. Für Sylvia Steinmetz und Carola Ellmaurer bedeutete dies eine ganze Menge Arbeit, die für sie als Standesbeamtinnen jedoch immer etwas besonderes ist.



Foto: Bielohlawek


STANDESAMT - da hört jeder gleich die Hochzeitsglocken läuten! Doch die Arbeit im Standesamt beinhaltet viel mehr Aufgaben, die eben nicht so im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
Foto: Bielohlawek
Aber die Höhepunkte der standesamtlichen Arbeit sind doch immer die Trauungen, bei denen die beiden Standesbeamtinnen von Bürgermeister Gölzenleuchter tatkräftig unterstützt werden.
Die Trauungen werden in Büttelborn nicht im Minutentakt durchgeführt. Es bleib demnach ausreichend Zeit, um evtl. einen Sektumtrunk im Trausaal durchzuführen. Einmal im Monat sind gegen eine etwas höhere Gebühr auch Samstags Trauungen möglich, was bei den Paaren guten Anklang findet. Musikalische Umrahmung ist auf besonderen Wunsch ebenfalls möglich.

Bei den Trauungen muss man manchmal besondere Sensibiltät und Flexibilität zeigen, sei es, dass evtl. eine persönliche Kennenlerngeschichte in die Trauansprache eingearbeitet werden soll oder die Ansprache für ausländische Gäste von einem Dolmetscher übersetzt werden soll.

Es gibt aber auch – zum Glück selten – Situationen in denen man Menschen miteinander verheiratet, bei denen die Aussicht auf eine längere glückliche gemeinsame Zukunft aufgrund einer lebensbedrohlichen Erkrankung eher nicht gegeben ist.
Auch dann gilt es die richtigen Worte zu finden und dazu beizutragen, das aus der Eheschließung trotzdem ein ganz besonderes Erlebnis wird. Das sind Situationen, in denen man als Standesbeamter und als Mensch auch mal an seine Grenzen stoßen kann.
Im Rathaus Büttelborn gab es neben den 50 Trauungen im vergangenen Jahr weitere 24 Anmeldungen zur Eheschließung von Paaren, die zwar in Büttelborn wohnen, gerne aber bei einem anderen Standesamt heiraten wollten. Die Prüfung der Unterlagen obliegt aber auch hier dem Standesamt am Wohnort, dass dann die geprüften Unterlagen an das gewünschte Standesamt schickt.

Außerdem waren im Standesamt 80 Sterbefälle zu beurkunden – eine Tätigkeit, bei der man für den Bestatter bzw. auch mal für Angehörige, die den Sterbefall anzeigen, alles andere „stehen und liegen“ lassen muss, weil die Sterbeurkunden für die weiteren Formalitäten nach einem Todesfall Voraussetzung sind.

Auch für Renten- und Erbschaftsangelegenheiten oder für Heiratswillige sind sehr häufig Urkunden aus den verschiedenen Personenstandsregistern auszustellen. Unter Personenstandsregister versteht man die Geburts- Sterbe- und Heiratsregister, die seit 1876 beim Standesamt geführt werden.
Die alten Register sind häufig für die Ahnen- bzw. Erbenermittlung heran zu ziehen, was oft sehr zeitaufwändige Recherchen bedeutet.

Die Beratung von Heiratswilligen hinsichtlich der zu beschaffenden Unterlagen nimmt auch einen Großteil der Arbeitszeit im Standesamt in Anspruch, da dies im Einzelfall je nach Vorgeschichte differieren kann.
Zwei ledige Deutsche ohne Kinder sind ja heutzutage in unserer „Multi-Kulti-Gesellschaft“ die Ausnahme, oft ist zumindest ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, war evtl. schon einmal verheiratet ( vielleicht auch im Ausland) und beide bringen evtl. gemeinsame oder nicht gemeinsame Kinder mit in die Ehe, die dann möglichst in Zukunft alle einen gemeinsamen Namen führen möchten. In solchen Fällen, die heute fast normal sind, ist dann oft auch das ausländische Recht zu prüfen, das in den wenigsten Fällen mit unserem deutschen Recht übereinstimmt.
In diesen Fällen stecken meistens die größten Anforderungen an die Arbeit im Standesamt, die dann im Einzelfall auch sehr zeitintensiv sein können.
Als weiteres Aufgabengebiet ist die Beurkundung von Geburten zu nennen. Da Büttelborn jedoch über kein Krankenhaus oder Geburtshaus verfügt und Hausgeburten selten geworden sind, ist die Geburtsbeurkundung daher eher selten geworden.
Da aber seit 01.01.2009 auch Auslandsgeburten von deutschen Staatsangehörigen in einem deutschen Personenstandsregister nachbeurkundet werden können, muss man in Zukunft damit rechnen, dass es diesbezüglich mehr zu tun geben wird.

Doch es gibt noch weitere Betätigungsfelder, von denen der Bürger in den wenigsten Fällen etwas mitbekommt.

Die Personenstandsregister sind fortzuführen, wenn sich Änderungen ergeben ( z.B. bei Scheidung, Tod, Namensänderung, Adoption, Eheschließung etc.)

Die Entgegennahme von Vaterschaftsanerkennungen, die Führung der Testamentskartei, die Entgegennahme von Erklärungen zur Namensführung, Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderung, Anerkennung von ausländischen Scheidungen, Mitwirkung an der Begründung von Lebenspartnerschaften, Anträge auf Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen ( bei beabsichtigter Eheschließung im Ausland), das sind alles Tätigkeiten, die die Arbeit im Standesamt so interessant und abwechslungsreich machen.
Die Beratung von Bürgern, die einen Einbürgerungsantrag stellen möchten bzw. die Entgegennahme und Weiterleitung der Anträge wird von den beiden Kolleginnen im Standesamt in Vertretung des zuständigen Sachbearbeiters ebenfalls durchgeführt.
 
http://www.buettelborn.de
erstellt am 01.02.2010

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