Kindeswohlgefährdung
Aus dem Rathaus
Im Landgericht Darmstadt fand heute Vormittag ein öffentlicher Strafprozess gegen einen Mann aus Büttelborn statt, der im Verdacht steht, ein Kind seiner Lebensgefährtin misshandelt zu haben. Eine Erzieherin der Gemeinde hatte als Zeugin auszusagen.
Am 15. April 2008 hatte Bürgermeister Horst Gölzenleuchter den Gemeindevorstand darüber informiert, dass am Vortag in einem Fall von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§8a, SGB VIII) das Kreisjugendamt eingeschaltet worden war.
Den Erzieherinnen in der Kindertagesstätte waren Anzeichen von körperlicher Gewaltanwendung aufgefallen, und die Mutter des betroffenen Kindes hatte jegliche Gesprächsangebote seitens der besorgten Pädagoginnen abgelehnt. Anhand eines festgelegten Leitfadens war das weitere Vorgehen kollegial beraten und die zuständige Behörde auch umgehend alarmiert worden, als eine akute Gefährdungssituation zu erkennen gewesen war. Das Jugendamt wiederum hatte nach ärztlichem Befund das Kind in seine Obhut genommen und die Polizei verständigt. Als Tatverdächtiger wurde der Lebensgefährte der zweifachen Mutter in Untersuchungshaft genommen und später gegen ihn auch Klage erhoben.
Jetzt fand wegen „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ die Hauptverhandlung vor der 12. Großen Strafkammer des Darmstädter Landgerichts statt. In diesem Prozess hatte auch eine Erzieherin der Gemeinde Büttelborn als Zeugin auszusagen. Die Verhandlung dauert noch an. Über die weitere Entwicklung des betroffenen Kindes kann an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden.
http://www.buettelborn.de
erstellt am 23.07.2010
erstellt am 23.07.2010











