Corona-Hinweise

Kleiner Aufwand - große Wirkung! 
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt weiterhin das Tragen einer Maske: einer FFP2- oder medizinischen Maske!

Pandemie

Corona-Informationen

Aktuelle Zahlen in der Gemeinde

Informationen

  • Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung

    Für den Zugang zur Gemeindeverwaltung Büttelborn (Rathaus Mainzer Straße 13 und Nebengebäude Rhönstraße 2b/OG) empfehlen wir auch weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske (FFP2, KN95 oder vergleichbarer zugelassener Schutzstandard).

    Der Zugang zu den Kindertagesstätten der Gemeinde Büttelborn ist nur mit FFP2-Maske möglich!

    Dies gilt für Personen die älter als 15 Jahre alt sind. Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können, haben dies durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen.

    Alle Einzelheiten regelt die jeweils gültige Coronavirus-Schutzverordnung.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

    Bleiben Sie gesund!

    Ihre Gemeindeverwaltung

  • Kindertagesstätten

  • Sport- und Versammlungsstätten

    • Die Maskenpflicht in den öffentlichen Räumen und bei Veranstaltungen ist aufgehoben, ebenso die Nachweispflicht für 3G und der Mindestabstand.
  • Büchereien

    • Die Maskenpflicht in den Ortsteilbüchereien ist aufgehoben, ebenso die Nachweispflicht für 3G und der Mindestabstand.
  • Trauerhallennutzung

    Die Einschränkungen bei Trauerfeiern und Beisetzungen, hier vor allem das 3G-Erfordernis für Trauergäste, wurden mit Ablauf des 2. April 2022 weitestgehend aufgehoben.

    Die Maskenpflicht in Innenräumen (medizinische Masken, mindestens OP-Maske) wird bis auf weiteres beibehalten und findet.

    Im Außenbereich wird gebeten, wo immer möglich, die Abstandsregelung (1,5 m) einzuhalten.

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Hier finden Sie weitere Infos zum Coronavirus und den Infektionsschutzmaßnahmen:


Wenn Sie Hilfe benötigen oder Ihre Hilfe anbieten möchten: