Gemeinschädliche Sachbeschädigungen an Verkehrszeichen
In den letzten Jahren sind die Kosten zur Beseitigung von Schäden, Vandalismus und illegaler Müllbeseitigung immer weiter gestiegen. Die Gelder hierfür kommen aus den Kassen der Gemeinde und somit auch von den Steuerzahlenden selbst.
Für jedes Schild, das wegen Beklebungen oder Schmierereien nicht mehr ausreichend reflektiert und ausgetauscht werden muss, werden ca. 40,00 € fällig.
Sollten Sie Zeuge von Vandalismus und Zerstörung werden, so schauen Sie nicht weg und machen Sie ggf. mit Ihrem Handy ein Foto als Beweismittel.
Zur Gemeinschädlichen Sachbeschädigung führt das Strafgesetzbuch aus: Wer rechtswidrig Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird nach § 304 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Der Versuch ist strafbar.
Bei Fragen oder Hinweisen können Sie sich gerne unter Tel: 06152/ 17 88 – 73
oder E-Mail: oa@buettelborn.de bei uns melden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Gemeindeverwaltung
Fachdienst Ordnungs- und Personenstandsverwaltung


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