Der Bürgermeister informiert: Lärm entlang der Bahnstrecken
Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes: 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat begonnen! In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist bis zum 7. März Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben.
Das Eisenbahn-Bundesamt ruft bis zum 7. März zur Beteiligung auf!
Im Sommer 2017 waren Bürger bereits dazu aufgerufen, sich mit ihren Erfahrungen an der Lärmaktionsplanung der Deutschen Bahn zu beteiligen. Mittlerweile hat das Eisenbahn-Bundesamt den ersten Teil des daraus entstandenen Lärmaktionsplanes veröffentlicht. Der sogenannte Teil A ist im Internet auf www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung geht zurück auf bundesweit 38 000 Beteiligte.
Bürgermeister Andreas Rotzinger bittet die Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde, sich auch in der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung rege einzubringen, denn das Thema Bahnlärm ist und bleibt für die Gemeinde ein vorhandenes und forderndes Thema!
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist bis zum 7. März Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.
Alternativ können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder auch postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Mehr Informationen enthält außerdem ein Flyer, der über die Website abrufbar ist.


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