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Verkehr

Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verkehrswidriges Parken

Ergänzend zur Kampagne "Garagenparken" hier Informationen zum Parken im öffentlichen Raum.

Immer wieder kommt es dazu, dass Rettungsfahrzeuge nicht zur Einsatzstelle fahren können, da parkende Fahrzeuge die Durchfahrt versperren. Hierdurch können wertvolle, lebensrettende Minuten verloren gehen. 

Deshalb weist das Ordnungsamt der Gemeinde Büttelborn darauf hin, dass verkehrswidriges Parken im sogenannten "5 Meter-Bereich" nicht erlaubt ist und in diesem Bereich geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernt werden.