Stadtumbau

Innerörtliche Entwicklung: Förderprogramm "Stadtumbau Hessen"

Stadtumbau

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Aufnahme in das Städtebauförderprogramm

Im November 2017 wurde die Gemeinde Büttelborn mit der Übergabe des ersten Förderbescheids in das Bund-Länder-Förderprogramm „Stadtumbau Hessen“ aufgenommen - inzwischen umbenannt in „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Das Programm zielt auf eine nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung der Städte und Gemeinden als Orte zum Leben, Wohnen, Arbeiten und Erholen ab. Zusätzlich zu den demographischen und strukturellen Veränderungen stehen die Kommunen vor den Herausforderungen des Klimawandels. Bei der Finanzierung der Maßnahmen unterstützen das Land Hessen und der Bund zu zwei Dritteln mit Fördermitteln. Die Gemeinde trägt ein Drittel als Eigenanteil.


Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzepts

Als erster Schritt nach der Aufnahme wurde das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) in Zusammenarbeit mit einem Expertenteam aus der Verwaltung, den Büros GSW aus Worms und ROB aus Schwalbach am Taunus sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Das ISEK wurde im September 2019 durch die Politik beschlossen und bildet die Handlungsgrundlage für den Prozess.


Lokale Partnerschaft

Eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung des ISEK und für die Umsetzung spielt die sogenannte Lokale Partnerschaft (LoPa). In der LoPa sind Menschen aus der Bürgerschaft, aus Institutionen, Politik, Vereinen und lokaler Wirtschaft vertreten, die die Verwaltung und Politik beraten und als Multiplikatoren in die Stadtgesellschaft unterstützen.


Stadtumbaumanagement

Das Förderprogramm setzt eine externe Projektbegleitung voraus – das sogenannte „Stadtumbaumanagement“. Nach einer aufwendigen, europaweiten Ausschreibung gelang es der Gemeinde Büttelborn, hierfür im Jahr 2021 dieProjektStadt | Integrierte Stadtentwicklung aus Frankfurt am Main zu gewinnen. . Die ProjektStadt unterstützt die Gemeinde bei der Prozesssteuerung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Lokalen Partnerschaft.


Zu den Projekten – hier tut sich was

Nachfolgend können Sie sich über den aktuellen Stand der einzelnen Stadtumbau-Projekte im Ortskern Büttelborn informieren. In der nebenstehenden Spalte finden Sie die erarbeiteten Konzepte, Präsentationen, Pressemitteilungen, Protokolle und Unterlagen zum Herunterladen und Nachlesen.

  • Anreizprogramm und Gestaltungsleitbild [ISEK-Projekt Nr. #14+#15]

    Titelseite Gestaltungsleitbild

    Im Rahmen des Stadtumbaus können auch private Investitionen finanziell mit Zuschüssen unterstützt werden. Die Gemeinde Büttelborn hat dazu ein Anreizprogramm aufgelegt und eine dazugehörige Richtlinie beschlossen. Das übergeordnete Ziel des Anreizprogrammes „Ortskern Büttelborn“ ist die Stärkung des Ortskerns als attraktiver Wohn-, Arbeits- und Lebensstandort. Das Anreizprogramm gewährt privaten Eigentümern im Fördergebiet „Stadtumbau Ortskern Büttelborn“ die nächsten Jahre Zuschüsse aus der Städtebauförderung für (1) Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie (2) Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück. Denn die Fassaden und Hofreiten prägen das Gesicht unseres öffentlichen Raums und nur mit mehr Grün schützen wir unser Klima! Das neue Gestaltungsleitbild bietet eine Planungshilfe sowie Handlungsempfehlungen für eine ortstypische Bauweise mit dem Ziel, das historisch gewachsene Ortsbild zu stärken und aufzuwerten.

    2021 wird nach einer Ausschreibung das Büros Ammon + Sturm mit der Erarbeitung des Gestaltungsleitbildes                    beauftragt, das als Grundlage für das Anreizprogramm dient. Parallel erarbeiten Verwaltung und ProjektStadt die erforderliche Richtlinie zum Anreizprogramm.

    2022 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ausstellung und eines Workshops informieren und bei der Ausgestaltung der Prinzipien des Gestaltungsleitbildes beteiligen. Im Juli werden die Richtlinie zum Anreizprogramm und das Gestaltungsleitbild durch die Politik beschlossen und veröffentlicht. Das Anreizprogramm ist seit August in Kraft.

    2023 berät die ProjektStadt interessierte Eigentümer in Sprechstunden und bei Vor-Ort-Terminen.

  • Einzelhandelskonzept Büttelborn [ISEK-Projekt Nr. #4]

    Bei der Erarbeitung des Einzelhandelskonzepts wurde die Versorgungssituation in der Gemeinde Büttelborn mit Schwerpunkt auf den Ortskern untersucht und potenzielle Einzelhandelsschwerpunkte ermittelt. Im Rahmen einer breiten Beteiligung konnten die Bürgerschaft und das lokale Gewerbe eigene Anliegen und Erfahrungen einbringen. Durch festgelegte ortsspezifische Sortimentslisten kann nun sichergestellt werden, dass sich Neuansiedlungen sinnvoll in den Bestand einfügen. In dem Konzept werden zudem zehn Impulsprojekte beschrieben, die schrittweise angegangen werden sollen. Ein „Initiativkreis Ortsmitte“ wurde auf Vorschlag der Lokalen Partnerschaft zusammen mit dem Gewerbeverein ins Leben gerufen, der bei der Umsetzung tatkräftig mitwirken will.

    2021 erfolgt die Vorbereitung des Vergabeverfahrens zum Einzelhandelskonzept.

    2022 startet die Cima mit der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes. Nach einer Bestandsanalyse in allen Ortsteilen    und einem Online-Präsenz-Check erfolgt eine umfangreiche Beteiligung des Gewerbevereins, Experten-Interviews und eine Bürgerbefragung mit über 400 ausgefüllten Fragebögen. Im September wird über die Ziele und Impulsprojekte in der Lokalen Partnerschaft diskutiert.

    2023 wird im Mai das fertige Einzelhandelskonzept durch die Politik beschlossen. Im Juli startet der neu gegründete        „Initiativkreis Ortsmitte“ mit der Konkretisierung der ersten Impulsprojekte und der Genussmarkt als erstes                          Projekt geht an den Start.

  • Initiierung eines Ärztehauses [ISEK-Projekt Nr. #13]

    Der Sicherung einer flächendeckenden ambulanten Versorgung kommt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und oft schwierigen Prozessen bei der Praxisnachfolge von Hausärzten eine wesentliche Bedeutung zu. Im Beteiligungsprozess des ISEK wurde das Ziel einer besseren ärztlichen Versorgung im Ortskern Büttelborn formuliert. Als Kriterien für einen geeigneten Standort wurden neben städtebaulichen Aspekten wie z. B. Verkehrsanbindung, optimale Erreichbarkeit und Parkmöglichkeiten auch Infrastruktureinrichtungen und Anbindung an verschiedene Kooperationspartner wie Apotheke, Optiker, Sanitätshaus etc. benannt. Ein Ärztehaus kann zudem als Frequenzbringer zur Belebung des Ortskerns beitragen. Aus der Vision ist nun zur Realität geworden. Lange stand das Gebäude des ehemaligen Bonusmarktes in der Ortsmitte leer, nun beheimatet es das neue Ärztehaus.

    2020 wirken mit vereinten Kräften der Eigentümer Jörg Briel, Architektin Gerda Schmitt und Bürgermeister Marcus              Merkel auf das Ziel hin, der Büttelborner Ortsmitte durch die Schaffung eines Ärztehauses wieder mehr Leben zu zuführen. Entstanden ist ein grundsaniertes Gebäude auf dem neusten Stand der Technik, die Gebäudehülle wurde gedämmt, die extensive Dachbegrünung trägt zur klimatischen Verbesserung in der Ortsmitte bei.

    2021 wird im Oktober die Fertigstellung des Ärztehauses in zentraler Lage in der Rathausstraße 2a mit einer neuen          Hausarztpraxis gefeiert. Mit Leben erfüllen nun Hausarzt Dr. Vollhardt und sein Team entstandene                                          Praxisräumlichkeiten. 

  • Integriertes Verkehrskonzept Ortskern Büttelborn [ISEK-Projekt Nr. #35]

    Bild Verkehrskonzept Stadtumbau

    Durch die Erarbeitung eines Verkehrskonzepts mit einer integrierten und ganzheitlichen Betrachtung der unterschiedlichen Verkehrsträger und Verkehrsteilnehmer sowie der vorhandenen und geplanten Raumstruktur sollen neben der Verkehrsentlastung, Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit im Ortskern Lösungen für die Aufwertung der Fuß- und Radwegverbindungen sowie für das öffentliche Stellplatzangebot insbesondere in der Ortsmitte gefunden werden. Es erfolgt eine breite Bürgerbeteiligung mit einer Befragung, Rundgängen und Einbindung der Lokalen Partnerschaft. Das nun vorliegende Integrierte Verkehrskonzept bildet eine wichtige Grundlage für viele der anstehenden Projekte sowie für den Weg zu einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität.

    2021 erfolgt die Klärung der Anforderungen für ein Verkehrskonzept und das Vergabeverfahren.

    2022 beginnt die Bietergemeinschaft der Büros Drei Eins und Planungsbüro von Mörner mit der Arbeit. Nach einer              Bestandsaufnahme und Parkraum- und Verkehrserhebung erfolgt die erste Runde der Bürgerbeteiligung mit einer                Verkehrsbefragung, an der sich insgesamt 267 Menschen beteiligten. Die Ergebnisse werden in der LoPa                              vorgestellt und gemeinsam über die Ziele und mögliche Maßnahmen diskutiert.

    2023 werden Maßnahmen ausgearbeitet – u.a. wird vereinbart, für die Mainzer und Darmstädter Straße als zentrale            Ortsdurchfahrt neben einer umfassenden, baulichen auch eine temporäre, kostengünstige Lösung (sozusagen                    als Testphase) ausarbeiten zu lassen. In einer zweiten Runde Bürgerbeteiligung mit Ausstellung, mehreren                            Rundgängen und einer Bürgerveranstaltung werden die Maßnahmen vorgestellt, diskutiert und Hinweise                                aufgenommen. Die Hinweise werden eingearbeitet und das Verkehrskonzept fertigstellt.

    2024 befassen sich Verwaltung, Gemeindevorstand und Politik mit dem Konzept sowie möglichen  Schritten zur                  Umsetzung. Eine Steuerungsrunde Verkehr soll sie dabei unterstützen und beraten.


  • Grüner Verbindungsweg zwischen Friedhof-Rathausstraße [ISEK-Projekt Nr. #20]

    Bild Stadtumbau Verbindungsweg

    Die Umgestaltung des Friedhofs zu einem Park ist eine der geplanten Einzelmaßnahmen im Zuge des Stadtumbaus Büttelborn. Momentan ist der Friedhof durch die Lage seiner Zugänge (Kirchstraße und Parkplatz hinter dem Rathaus) jedoch vom Ortskern abgekoppelt. Zwischen dem Friedhof und der Rathausstraße bzw. dem historischen Rathaus besteht keine attraktive und direkte Wegeverbindung. Ziel ist eine Vernetzung der öffentlichen Plätze und Grünanlagen mit attraktiven Fuß- und Radwegverbindungen. Zur Realisierung dieses Ziels ist die Herstellung eines begrünten Verbindungsweges in direkter Verlängerung der Rathausstraße über das der Gemeinde gehörende Grundstück Mainzer Straße 21 bis zum Friedhof vorgesehen.

    2022 wird das Projekt erstmalig im Rahmen einer Sitzung der Lokalen Partnerschaft und des Bau-, Planungs- und              Verkehrsausschusses besprochen. Ein erstes Vergabeverfahren wird auf den Weg gebracht, das mangels                            Angebote erfolglos bleibt. Nach einem zweiten Durchlauf kann im Dezember das Büro Dittmann + Komplizen                      beauftragt werden.

    2023 erarbeitet das Büro verschiedene Entwurfsvarianten inkl. einer ersten Kostenschätzung als Grundlage für eine            politische Beschlussfassung. Im August erfolgt zunächst die Vorstellung der Varianten in der Lokalen                                    Partnerschaft mit einer klaren Empfehlung für eine zeitnahe Umsetzung des Weges. Im Oktober erfolgt die                            Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und die Planung wird fortgesetzt.

  • Nachbarschaftstreff – temporäre Nachnutzung in der Alten Apotheke [ISEK-Projekt Nr. #7]

    Bild Nachbarschaftstreff

    Durch die Initiierung eines Nachbarschaftstreff soll die Möglichkeit für mehr Begegnungen innerorts geschaffen und gleichzeitig vorhandener Leerstand behoben werden. Ein Nachbarschaftstreff kann bestenfalls Generationen übergreifend durch Angebote wie Ausstellungen, Beratungsangebote, gemeinsames Essen und Feiern, Runden für Gesellschaftsspiele oder Vorträge zusammenführen. Auch für Zugezogene kann durch einen solchen Treffpunkt das Ankommen in Büttelborn erleichtert werden. Der Treff ist zunächst als temporärer Versuch in der ehemaligen Apotheke (Mainzer Straße 21) angelegt, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln.

    2021 erfolgt die Instandsetzung der ehemaligen, leerstehenden Apotheke zur Nachnutzung und Erprobung eines                temporären Nachbarschaftstreffs.

    2022 starten die Sprechstunde zum Stadtumbau und weitere Angebote wie Ausstellungen zum Gestaltungsbild und zu      Fair- Trade, ein Faires Frühstück, ein Spieletreff der Generationenhilfe und verschiedene Veranstaltung des Vereins ohne Grenzen.

    2023 nimmt eine verstärkte Kooperation mit der Kreis-VHS Fahrt auf und es kann eine Förderung von 10.000 Euro für        neue Angebote unter dem Motto „Miteinander Reden“ im Nachbarschaftstreff akquiriert werden. Die hinteren                        Räume werden an ein lokales Start-up vermietet. Weitere Nutzungen (Vereine, Interessengemeinschaften etc.) werden vereinbart.

    2024 ist eine Auswertung der Bedarfslage geplant, um über eine dauerhafte Lösung des temporären Nachbarschaftstreffs zu entscheiden – ggf. an anderer Stelle im Ortskern.


  • Neubau des Funktionsgebäudes am Sportplatz [ISEK-Projekt Nr. #26]

    Das auf dem Rasenplatzgelände in Büttelborn vorhandene, kommunale Funktionsgebäude stammt aus den 60er (Anbau 80er) Jahren und befindet sich in einem maroden Zustand. Im Jahr 2012 wurde ein Öko-Check vom Landessportbund Hessen für das Funktionsgebäude durchgeführt. Dieser ließ neben veralteten Heizungsanlagen, Fenstern, Toiletten mit Umkleideräumen und Duschanlagen einen massiven Schimmelbefall, eine fehlende Wärmedämmung sowie ein zu erneuerndes Dach erkennen. Durch den Abriss und Neubau wird das Funktionsgebäude für die heutigen sowie zukünftigen Anforderungen in energetischer, funktionaler und gestalterischer Hinsicht ertüchtigt. In der Übergangszeit sichert eine Containeranlage die für den Spielbetrieb notwendigen Umkleideräume und Sanitäranlagen.

    2022 läuft der finale Klärungsprozess zu den Rahmenbedingungen, dem Kosten- und Finanzierungsplan sowie die              Vorbereitungen zum Vergabeverfahren. Im September muss sich der Verein aufgrund erheblicher Kostensteige-                  rungen im gesamten Bausektor von der ursprünglich mit geplanten Erweiterung des SKV-Geschäftsgebäudes                      verabschieden. Dennoch kann die europaweite Ausschreibung für das Funktionsgebäude als zweistufiges Verfahren auf den Weg gebracht werden.

    2023 startet im Januar der Teilnahmewettbewerb als erste Stufe der Ausschreibung. Im April folgt mit der zweiten              Stufe die Angebotsaufforderung. Im August erfolgt die Zuschlagerteilung durch die Vergabestelle des Kreises                    und die Beauftragung des Architekturbüros Prosa Architektur + Stadtplanung | Quasten Rauh PartGmbB aus                        Darmstadt) durch die Gemeinde. Die eigentliche Planungsphase beginnt – Vorplanungen, Aktualisierung Kosten-                schätzungen, Gremienvorstellungen.

    2024 sollen Container für die Zwischennutzung aufgestellt und der Abbruch des alten Gebäudes erfolgen.

    2025 soll laut Rahmenterminplan im 3. Quartal das neue Funktionsgebäude fertig gestellt und in Betrieb genommen          werden.


  • Parkplatz am Friedhof [ISEK-Projekt Nr. #38]  

    An der Kirchstraße gegenüber vom Haupteingang zum Friedhof liegt eine ungestaltete und unbefestigte Fläche, die als öffentliche Parkplatzfläche genutzt wird. Beleuchtung, Begrünung und Verschattung fehlen ebenso wie eine Markierung der Stellplätze. Die vorhandene Entwässerung der Fläche ist ebenfalls mangelhaft. Der Parkplatz wird an dieser Stelle jedoch dringend benötigt und soll daher umgestaltet und ausgebaut werden. Vorgesehen ist eine Befestigung mit einem versickerungsfähigen Material. Im Rahmen des Ausbaus ist die Unterbringung von Infrastruktur für Elektromobilität zu prüfen. Der Platz soll barrierefrei gestaltet werden und auch Stellplätze für behinderte Menschen anbieten. Durch Begrünungsmaßnahmen soll eine ökologische und gestalterische Aufwertung erfolgen.

    2023 beginnt im Oktober nach dem Vorliegen der Ergebnisse aus dem Integrierten Verkehrskonzept die Vorbereitung        für das Vergabeverfahren zur Planung und Umsetzung des Parkplatzes am Friedhof. Laut Parkraumuntersuchung wird der Bedarf dieser Fläche als Ersatzparkraum zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität in der Mainzer Straße benötigt und eine Befestigung empfohlen. Die Beauftragung eines Verkehrsplanungsbüros zur Planung und Umsetzung ist für 2024 avisiert.

  • Platzgestaltung um das Historische Rathaus und Sanierung / Umnutzung des Seibert-Hauses [ISEK-Projekt Nr. #2+#3]

    Bild Projekt Seiberthaus

    Mit einer inhaltlichen und gestalterischen Neuausrichtung rund um das Historische Rathaus (Mainzer Straße 18) soll die Aufwertung der Ortsmitte angestoßen werden. Neben der Platzgestaltung umfasst dieses Projekt auch eine Sanierung und Umnutzung des leerstehenden Seibert-Hauses (Mainzer Straße 20), um insgesamt eine Aufwertung und Belebung des Ortskerns mit neuen, öffentlichen und kulturellen Nutzungen zu erreichen. Entgegen der ursprünglichen, im ISEK beschriebenen Planung, das Seibert-Haus dem Heimat- und Geschichtsverein (HGV) nach einer Sanierung 1:1 als Heimatmuseum zur Verfügung zu stellen, wurde schnell klar, dass es zunächst noch einiger grundlegender Vorarbeiten bedurfte. In den Gesprächen  mit dem HGV sowie innerhalb der Verwaltung, LoPa und Politik wuchs zudem die Einsicht, dass nur eine gemeinsame Betrachtung des kommunalen Bestandes im Ortskern mit dem Historischen Rathaus, dem Seibert-Haus und der an den neuen Rathausplatz angrenzenden Hofreite Mainzer Straße 15 zielführend und sinnhaft ist. Die genannten Gebäude sind alles Teil der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage.

    2019 erarbeitet das Architekturbüro Prof. Kaffenberger zwei erste Machbarkeitsstudien – einmal mit Empfehlungen          für die Platzöffnung der Fläche zwischen dem Historischen Rathaus und dem Seibert-Haus und zum anderen für die Fassadengestaltung des Seibert-Hauses.

    2021 stellt der Heimat- und Geschichtsverein sein Nutzungskonzept für das Seibert-Haus in der LoPa vor. Aufgrund            des baulichen Zustandes wird eine Statik-Untersuchung beauftragt und es kommt zu Abstimmungen bezüglich                  des Umbaus des Seibert-Hauses mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises. Weitere Nutzungsoptionen rücken in den Fokus.

    2022 erarbeiten die Verwaltung und der Gemeindevorstand ein  Nutzungs- und Raumprogramm für das                                  Seibert-Grundstück unter den neuen Vorzeichen. . Auch die der Kommune gehörende Hofreite Mainzer Straße 15              wird in die Betrachtung einbezogen. Im potenziellen Nutzungs- und Raumprogramm für die Gebäude stehen                        beispielsweise das Café Extra mitsamt Kleinkunstbühne, eine dauerhafte Lösung für den Nachbarschaftstreff,                    ein Trauzimmer für das Standesamt, Ausstellungsräume und eine Werkstatt für den Heimat- & Geschichtsverein sowie benötigte Räume für die Verwaltung und eine öffentliche Toilettenanlage zur Debatte. Im Dezember werden Angebote zur Erarbeitung von Nutzungsvarianten mit Kostenschätzungen für das Seibert-Haus eingeholt.

    2023 erfolgt die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für das Seibert-Haus mit drei möglichen Varianten sowie eine          Kosteneinschätzung für den Umbau. Des Weiteren wird, im Zusammenhang mit den Nutzungsoptionen, für die                    Hofreite in der Mainzer Straße 15 ebenfalls eine Studie für Folgenutzungen mitsamt Kostenschätzungen                              beauftragt. Im November werden beide Machbarkeitsstudien zunächst in der LoPa und anschließend in der                          Politik vorgestellt und intensiv diskutiert.

    2024 soll zeitnah eine Befassung in den Gremien und ein Grundsatzbeschluss der Politik erfolgen, der die                              Vorbereitung einer europaweiten Architektenausschreibung für die Sanierung und die Neubebauung des                              Seibert-Haus-Areals einschließlich der Platzgestaltung zum Ziel hat.

  • Umbau und Sanierung der kommunalen Hofreite Mainzer Straße 15 [ISEK-Projekt Nr. #6]

    Bild Dachboden Hofreite Mainzer STraße

    Das Areal befand sich längere Zeit in einer Art Dornröschenschlaf. Dadurch hat sich ein erheblicher Instandhaltungsstau gebildet. Nachdem die Hofreite in der Mainzer Straße 15 durch die Gemeinde erworben wurde, fiel dem vorderen Wohnhaus zunächst die Rolle als Zwischenunterkunft zu. Als ortstypische Hofreite und unmittelbar neben dem neuen Rathaus gelegen, kommt dem Grundstück bei der Entwicklung der Ortsmitte eine besondere Bedeutung zu. Das ungenutzte Potenzial gilt es zu erschließen und durch sinnvolle Folgenutzungen zu aktivieren. Dafür bedarf es eines klaren Kosten- und Finanzierungrahmens. In den Diskussionen innerhalb der Verwaltung, LoPa und Politik wuchs zudem die Einsicht, dass nur eine gemeinsame Betrachtung des kommunalen Bestandes im Ortskern mit dem Historischen Rathaus, dem Seibert-Haus und der Hofreite Mainzer Straße 15 zielführend und sinnhaft ist. Die genannten Gebäude sind alles Teil der unter Denkmalschutz stehenden Gesamtanlage.

    2022 wird zunächst ein Gutachten zur Bausubstanz der Mainzer Straße 15 beauftragt, um notwendige und den                    Umfang gesetzlich vorgeschriebener Notsicherungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der Scheune zu                erfassen.

    2023 müssen im Januar wichtige Notsicherungsmaßnahmen im Scheunenbereich durchgeführt werden. Im März              werden beim Land Hessen Förderungsmittel für eine Voruntersuchung für die Folgenutzungen der Mainzer Str.                    15 beauftragt. Zwei Monate später findet ein Ortstermin mit der Verwaltung und den Fraktionen statt. Nach einem Rundgang werden die neuen Vorhaben von Verwaltung und Fraktionen diskutiert. Erste Konsenspositionen für die baulichen Vorhaben sowie zukünftige Nutzungsoptionen rücken ins Blickfeld. Im September werden, unmittelbar im Anschluss an die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Seibert-Haus, eine Machbarkeitsstudie für Folgenutzungen in der Mainzer 15 angestoßen. Im November werden die Ergebnisse zunächst in der LoPa vorgestellt und ein Stimmungsbild eingeholt.

    2024 Intensivierung der Planungen. Nach der Befassung in den Gremien soll ein Grundsatzbeschluss der Politik                  erfolgen.

  • Wettbewerb „Neue Mitte Büttelborn“ [ISEK-Projekt Nr. #1]

    Bild Rathausvorplatz

    Durch die Initiierung eines städtebaulichen Wettbewerbs soll die Entwicklung einer „Neuen Mitte“ gefördert werden. Ziel ist es, die Attraktivität des öffentlichen Rathausplatzes durch eine barrierefreie Platzgestaltung sowie die Planung von Nutzungsintensivierungen im Zentrum Büttelborns zu steigern. Bevor ein solcher Wettbewerb zielgerichtet begonnen werden kann, sind die Klärung wichtiger Rahmenbedingungen und konzeptionelle Vorarbeiten für eine klare Zielsetzung erforderlich. Trotz der hohen Priorität für den Stadtumbau wird zunächst die Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes und des integrierten Verkehrskonzeptes abgewartet. Auch für zentrale und bedeutsame kommunale Gebäude im Ortskern werden Machbarkeitsstudien für mögliche Folgenutzungen in Auftrag gegeben, da neue Nutzungsideen wiederum Auswirkungen auf die „Neue Mitte Büttelborn“ haben werden. Die Ergebnisse liegen nun weitgehend vor, so dass auf dieser Basis nun eine konkrete  Zielsetzung für den städtebaulichen Wettbewerb festgelegt werden kann.

    2023 liegen die Ergebnisse des Einzelhandels- und des Integrierten Verkehrskonzeptes mit Aussagen für die Mainzer      Straße und den Rathausvorplatz vor. Weiterhin liefern die beauftragten Machbarkeitsstudien für das Seibert-Haus (Mainzer Straße 20) und die in kommunalem Besitz befindliche Hofreite Mainzer Straße 15  unmittelbar neben dem neuen Rathaus wichtige Erkenntnisse für mögliche Folgenutzungen.

    2024 sollen basierend auf diesen Erkenntnissen in der Verwaltung und der Politik die Zielsetzung und Rahmensetzungen für den Wettbewerb festgelegt und dieser auf den Weg gebracht werden.

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