Flächennutzungspläne

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Flächennutzungspläne

Flächennutzungspläne

In Deutschland ist die Bauleitplanung in zwei Teile unterteilt:
1. Der vorbereitende Bauleitplan, welcher dem Flächennutzungsplan entspricht
2. der verbindliche Bauleitplan, welcher dem Bebauungsplan entspricht.

Ein Flächennutzungsplan (oft abgekürzt als „FNP“) ist ein planerisches Instrument der Städte und Gemeinden in Deutschland. Er legt für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen fest, wie die Flächen langfristig genutzt werden sollen. Zum Beispiel als Wohnbauflächen, Ackerflächen, Grünflächen, Gewerbegebiete oder Verkehrsflächen. Dabei orientiert er sich an den bestehenden Gegebenheiten oder den Beschlüssen der Gemeindevertretung für geplante Entwicklungen. Der Planungshorizont liegt bei 20 bis 30 Jahren. Danach sollte ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt werden, da sich örtliche Gegebenheiten im Verlauf der Zeit ändern können. In Büttelborn ist dies an den inzwischen zehn Änderungen des ursprünglichen Flächennutzungsplans aus 2002 zu erkennen.

Aus dem Flächennutzungsplan werden die verbindliche Bebauungspläne entwickelt.

Name FNP-Änderung

Gültig seit

FNP Gesamtgemeinde

14.03.2002

1. Änderung: Golfanlage Im Bachgrund (südlicher Teil)

16.12.2005

2. Änderung: für B-Plan "Am grünen Weg, 1. Änderung"

08.06.2007

3. Änderung: für B-Plan "Im Wasserlauf, 2. Änderung"

22.08.2008

3/4. Änderung: Freizeitgärten und Reitanlage

22.07.2011

4. Änderung: für B-Plan "Am Sportplatz, 5. Änderung"

30.09.2011

5. Änderung: BMX- und Skateanlage

31.03.2017

6. Änderung: Berichtigung für "Auf dem Zehnthöbel, 1. Änderung"

09.07.2018
7. Änderung: Sportplatz Büttelborn23.04.2021
8. Änderung: Feuerwehrstützpunkt Büttelborn28.06.2023
9. Änderung: Freiflächenphotovoltaikanlage Sonnenhof17.01.2025

Rechtskräftig

Änderungen im Verfahren

Aktuelle sind keine Änderungen im Verfahren.

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