Jugendförderung

Die Jugendarbeit in unserer Gemeinde fokussiert 
das Angebot für Kinder und Jugendliche von 
6 - 21 Jahren.

Jugendtreff

Jugendtreffs

Offenes Haus: Unser Jugendraum ist offen für Euch. Kommen können gerne Kinder ab der 1. Klasse und Teenies. Gestaltet die Öffnungszeit mit uns, spielt eine Runde Tischkicker, kocht etwas leckeres oder werdet kreativ.

Mädchengruppen: Hier findet ihr einen Raum nur für Mädchen. Gemeinsam gestaltet ihr euer Programm in der Mädchen-gruppe. Werdet kreativ beim Malen oder Basteln oder kommt für eine Runde Tischkicker vorbei.

Mobile Jugendarbeit: Bedarfsorientiert in allen drei Ortsteilen.  

 

  • Jugendtreff Büttelborn

    • Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr Offenes Haus   

    Den Jugendraum findet ihr in Büttelborn in der Schulstraße 17

  • Offenes Angebot für Mädchen

    Ein Treffpunkt am Nachmittag für Mädchen ab 9 Jahren. Verbringt gemeinsam Zeit im JUZ und setzt eure Ideen um.

    • Donnerstags 15:00-16:30 Uhr 
    • Jugendraum Büttelborn
    • 14 tägig
    • Für Kinder von 9 Jahren
    • Kostenfrei
  • Jugendtreff Klein-Gerau

    • Montag 16:30 - 18:00 Uhr Mädchengruppe
    • Freitag 16:00 - 19:00 Uhr Offenes Haus

    Den Jugendraum findet ihr in Klein-Gerau in der Erich-Kästner Str. 18.


  • Jugendtreff Worfelden

    • Montag 16:00 - 19:00 Uhr Offenes Haus

    Den Jugendraum findet ihr in Worfelden in der Hermann-Schmitt Str. 30.


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  • Hausordnung der Jugendräume

    Hausordnung der Jugendräume der Gemeinde Büttelborn

    1. Jede Person, die den Jugendraum betritt und somit nutzt, erklärt sich bereit, die Hausordnung zu befolgen. Bei Missachtungen sind entsprechende Gegenmaßnahmen anzuerkennen.

    2. Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung.

    3. Die MitarbeiterInnen sind im Sinne des Hausrechtes weisungsbefugt. Sie achten auf die Einhaltung der Hausordnung. Den Anordnungen des Personals ist zu folgen.

    4. Die Gemeinde Büttelborn sowie deren MitarbeiterInnen übernehmen keine Aufsichtspflicht für die BesucherInnen des Jugendraums. (Erläuterung: In Anlehnung an eine fachliche Stellungnahme eines Experten für rechtliche Fragen in der Jugendarbeit, besteht in offenen Jugendräumen, die ehrenamtlich geleitet werden, keine Aufsichtspflicht von Seiten des Trägers. Es ist lediglich die Verkehrssicherungspflicht einzuhalten.)

    5. In der Einrichtung ist es untersagt, in Wort und Schrift die Freiheit und Würde des Menschen zu verletzen, sowie Kennzeichen und Symbole zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geist verfassungsfeindlicher oder -widriger Organisationen stehen oder diese vertreten.

    6. Die Anwendung von psychischer und/oder physischer Gewalt ist verboten. Die BesucherInnen werden um einen respektvollen Umgang miteinander gebeten. Die Persönlichkeitsrechte aller Anwesenden sind einzuhalten (z.B. Recht am eigenen Bild). Es ist auf angemessene Umgangsformen zu achten.

    7. Die Nutzung von selbstmitgebrachten elektronischen Medien (z.B. Handy) ist während gruppenbezogener Angebote untersagt.

    8. Die Einrichtungsgegenstände und das Inventar sind sorgfältig zu behandeln. Für eventuelle Schäden haftet der/die VerursacherIn.

    9. Für Kleidung, Wertgegenstände und die Beschädigung fremden Eigentums wird keine Haftung seitens der Gemeinde Büttelborn übernommen.

    10. BesucherInnen haben keinen freien Zutritt in den Bereich der Theke/Küche.

    11. Für das Spielen von Kicker und Billard, sowie das Nutzen von Spielen ist ein entsprechendes Pfand bei den MitarbeiterInnen abzugeben.

    12. Das Abstellen von Fahrrädern oder ähnlichem ist im Jugendraum aus Brandschutzgründen nicht gestattet. Ebenso ist das Benutzen von Skateboards, Inline-Skates u.a. im gesamten Jugendraum untersagt.

    13. Der Besitz und Konsum von Drogen und Alkohol ist im Jugendraum und dem Außengelände verboten. In sämtlichen Räumlichkeiten besteht absolutes Rauchverbot.

    14. Das Mitbringen von Waffen und/oder waffenähnlichen Gegenständen ist in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände verboten.

    15. Jede/r BesucherIn des Jugendraums entsorgt persönlichen Müll selbst und unaufgefordert in die dafür vorgesehenen Behälter. Gleiches gilt für das Außengelände.

    16. In den sanitären Anlagen ist auf Ordnung und Hygiene zu achten. Toilettengänge sind einzeln zu tätigen.

    17. Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann sofort aus dem Jugendraum verwiesen werden. Weitere Folgen sind auf einen bestimmten Zeitraum festgelegtes oder dauerhaftes Hausverbot. Zusätzlich kann es sein, dass die Jugendförderung Büttelborn mit den betreffenden Eltern in Kontakt tritt.

    18. Wir weisen darauf hin, dass im Jugendraum evtl. Foto und/oder Filmmaterial der BesucherInnen erstellt werden kann. Die erstellten Fotos und/oder Filmmaterial dürfen für die Arbeit der Jugendförderung Büttelborn verwendet werden (z.B. Homepage, Jahresbericht, Programmausschreibungen/Printwerbung oder Gemeindeblatt) und an die örtliche Tagespresse weitergeleitet werden. Die Fotos werden immer in einem positiven Kontext verwendet.