- RATHAUS
- LEBEN
- FREIZEIT
- STANDORT
Standort
Winterliche Herausforderung bei der Müllabfuhr
Winterliche Witterungsbedingungen wie Frost, Eis und Schnee können die Müllabfuhr vor besondere Herausforderungen stellen. In dieser Zeit kann es vorkommen, dass Abfuhren nicht wie geplant durchgeführt werden oder Mülltonnen aufgrund festgefrorener Inhalte nicht vollständig geleert werden.
Der Abfallwirtschaftsverband (AWV) bittet um Verständnis, da solche Situationen trotz sorgfältiger Planung nicht immer vermeidbar sind. Es bestehen jedoch Regelungen und Vorsorgemaßnahmen, um mögliche Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten.
Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger
Die ordnungsgemäße Bereitstellung der Mülltonnen liegt in der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn eine Tonne nicht vollständig geleert wird, besteht kein Anspruch auf eine Nachleerung. In diesem Fall liegt die Sorgfaltspflicht weiterhin bei den Anschlussnehmern.
Tipps zur Vermeidung festgefrorener Abfälle
Besonders bei der Biotonne können einfache Maßnahmen helfen, Probleme im Winter zu vermeiden:
• Bioabfälle in Papier einwickeln, um Staunässe zu verhindern
• Festgefrorene Inhalte gegebenenfalls mit einem Spaten vorsichtig lockern
• Mülltonnen am Abfuhrtag rechtzeitig bereitstellen (ab 6 Uhr)
Diese Maßnahmen haben sich bewährt, dennoch können witterungsbedingte Einschränkungen durch sogenannte höhere Gewalt nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Nachholung bei Ausfällen
Sollte die Müllabfuhr aufgrund der Wetterlage unterbrochen werden oder ausfallen, wird die Abfuhr nachgeholt, sobald es die Straßen- und Witterungsverhältnisse wieder zulassen.
Zu welchem Zeitpunkt wird eine Leerung am Müllfahrzeug systemseitig verbucht?
Eine Verbuchung als Leerung erfolgt erst dann, wenn die Mülltonne am Fahrzeug eingehängt wird, zum Entleeren hochfährt und sich in die sogenannte Kippstellung bewegt. In diesem Moment wird die Leerung registriert. Während des Entleerungsvorgangs klopft das Müllfahrzeug dreimal nach.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhalt der Tonne nicht vollständig entleert wurde, beispielsweise aufgrund von Verkeilungen, gefrorenem oder stark verdichtetem Abfall. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Gebührenermäßigung oder zusätzliche Leerungstermine.
Ihr Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau
AWV ABFALLWIRTSCHAFTSVERBAND Kreis Groß-Gerau
Marie-Curie-Straße 6 | 64579 Gernsheim | Telefon 06258/9999 080 | info@awv-gg.de | www.awv-gg.de
Kreissparkasse Groß-Gerau | IBAN DE28 5085 2553 0000 2144 11 I BIC HELADEF1GRG

