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Grundsteuerreform - Informationen zu den Änderungen bei der Veranlagung der Grundsteuer

Grundsteuerreform - Informationen zu den Änderungen bei der Veranlagung der Grundsteuer

Grundsteuerreform - Informationen zu den Änderungen bei der Veranlagung der Grundsteuer

Die Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 geändert. Im gesamten Bundesgebiet müssen deshalb für alle Grundstücke neue Bemessungsgrundlagen ermittelt und erhoben werden. Das Erhebungsverfahren zur Vorbereitung der Neuregelung beginnt in diesem Jahr und zwar ab 1. Juli 2022.

Grund für das bundesweite Erhebungsverfahren von Grunddaten liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.


Erklärung zum Grundsteuermessbetrag

Für die Umsetzung der Reform ist die hessische Steuerverwaltung darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Die Erklärung ist unter dem Aktenzeichen des Finanzamtes abzugeben. Das Aktenzeichen des Finanzamtes (teilweise auch als „Einheitswert-Aktenzeichen“ oder „EW-Az“ bezeichnet) finden Sie auf dem bisherigen Einheitswertbescheid Ihres Finanzamts oder kann bei der Gemeindeverwaltung (Steueramt) unter Angabe der Steuernummer auf Ihrem Abgabenbescheid abgefragt werden.


Verfahren und Termine für die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag

Ihre Erklärung zum Grundsteuermessbetrag soll elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt mit dem kostenfreien und sicheren ELSTER-Verfahren (elster.de).

Wichtig: Für die Abgabe der Erklärung haben Sie vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Zeit.

Für die elektronische Übermittlung Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag benötigen Sie ein ELSTER-Benutzerkonto (einmalige Registrierung bei elster.de). Wenn Sie sich für die elektronische Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung bereits bei ELSTER registriert haben, müssen Sie nichts weiter tun.

Wenn Sie noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits vor dem 1. Juli 2022 registrieren. Falls Ihnen eine elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, können auch Angehörige (z. B. Ihre Kinder) ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung auch für Sie abzugeben.

Die Erklärung ist unter dem Aktenzeichen der Finanzverwaltung abzugeben.


Ab wann gilt die neue Grundsteuer?

Nachdem das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, wird die Gemeinde ab dem Jahr 2025 erstmals die Grundsteuer auf dieser Grundlage erheben.

Den anstehenden Jahresveranlagungsbescheiden 2022 zur Grundsteuer, die in den nächsten Tagen von der Gemeinde versandt werden, wird ergänzend auch nochmals ein Informationsschreiben der hessischen Steuerverwaltung beigefügt.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform und unsere Kontaktadressen finden Sie auch im Internet unter:

finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.

Oder nutzen Sie den Chatbot: steuerchatbot.de