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Hinweis zur Kommunalwahl
Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 15.03.2026
Das Wahlamt der Gemeinde Büttelborn erhält vermehrt Anrufe, dass Wahlbenachrichtigungen nicht zugestellt wurden.
Wenn Sie wahlberechtigt sind, können Sie dennoch das Wahlrecht ausüben.
Bis zum 13.03.2026 um 13.00 Uhr ist es noch möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies ist persönlich im Rathaus der Gemeinde Büttelborn, Zimmer 18, möglich. Auch hier besteht die Möglichkeit, direkt die Briefwahlunterlagen auszufüllen und zu wählen, es ist eine Wahlkabine vorhanden.
Online über die Internetseite der Gemeinde Büttelborn können die Briefwahlunterlagen noch bis Mittwoch, 11.03.2026 23.59 Uhr beantragt werden.
Wählerinnen und Wähler können auch ohne Wahlbenachrichtigung unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Wahllokal wählen gehen. Die Wahllokale in Büttelborn befinden sich im Volkshaus, Mainzer Straße 85, in Klein-Gerau in der Erich-Kästner-Schule, Heinrich-Engel-Straße 4 sowie in der Kindertagesstätte Dreißigruten, An den Dreißigruten 19 und in Worfelden in der Kindertagesstätte Im Baumgarten, Hermann-Schmitt-Straße 28.

