Fundbüro

Fundsachen - gefunden oder verlohren?

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Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

In Büttelborn ist das Ordnungsamt zuständig für Fundsachen.

  • Sie haben etwas gefunden?

    Gefundene Gegenstände können im Rathaus, Mainzer Straße 13, Raum 020 abgegeben werden. Es gelten die Öffnungszeiten des Rathauses.

  • Sie haben etwas verloren?

    Sie können im Rathaus, Mainzer Straße 13, Raum 020 nachfragen ob Ihr Gegenstand abgegeben wurde.
    Es gelten die Öffnungszeiten des Rathauses.

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