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Drüsenameise
Wie erkennt man Drüsenameisen?
Die Große Drüsenameise (Tapinoma magnum) ist ursprünglich im Mittelmeerraum beheimatet, hat sich von dort aber über Warenlieferungen auch bis nach Deutschland verbreitet und kommt mittlerweile auch in Hessen vor. Die Einschleppung erfolgt überwiegend mit mediterranen Großgehölzen (zum Beispiel Oliven- und Feigenbäume, Palmen), die zunächst in Gärtnereien und Gartencenter geliefert werden. Von dort aus findet die Besiedlung angrenzender Bereiche statt beziehungsweise werden die Ameisen mit den Pflanzen auch in Privathaushalte gebracht (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/grosse-druesenameise).

© c_A-Hoecherl_SMNS
Erkennung eines Befalls:
- typischer Sand- beziehungsweise Erdauswurf an Nesteingängen,
- breite, mehrspurige Ameisenstraßen (im Gegensatz dazu bildet die heimische Schwarze Wegameise, die Tapinoma magnum optisch ähnelt, nur einspurige Ameisenstraßen),
- bei Störung strömen Arbeiterinnen schnell und zahlreich aus dem Nest, zeigen aggressives Verteidigungsverhalten,
- meist Arbeiterinnen mit unterschiedlicher Größe gleichzeitig zu beobachten, Größe liegt zwischen zwei und fünf Millimeter (sind alle Arbeiterinnen etwa gleich groß, handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine heimische Art),
- Tapinoma magnum ist komplett schwarz gefärbt,
- die Ameisen strömen einen typischen Geruch (zitronig, ranzig, nach Aceton) aus, wenn sie gereizt oder zerdrückt werden.

© Tapinoma_Sandauswurf_c_A-Hoecherl_SMNS
Vorbeugung:
Bevor man Maßnahmen gegen Ameisen ergreift, ist unbedingt sicherzugehen, dass es sich um besagte Art handelt. Alle heimischen Ameisenarten haben eine ökologische Relevanz und sind sehr wichtig für die Aufrechterhaltung natürlicher Strukturen und im Nahrungsnetzwerk. Zudem stehen sie als wildlebende Tierart grundsätzlich unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Das hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) bietet dafür einen Bestimmungsservice an. Weitere Informationen finden sie auf der Homepage (https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/grosse-druesenameise)
Wir bitten um Beachtung, dass eine Anwendung von Giftködern und Pestiziden durch Laien strengstens verboten ist, da sie auch heimischen Arten und anderen Lebewesen schaden kann.
Bitte ergreifen Sie nicht selbstständig Maßnahmen. Ein Vorgehen gegen diese Art gehört in fachkundige Hände, damit durch die Maßnahmen nicht Arten geschädigt werden, die eigentlich gar nicht das Ziel waren.
Es besteht keine Meldepflicht. Wenn sie aber sicher festgestellt haben, dass die Große Drüsenameise auf einem Grundstück in der Gemeinde vorkommt, teilen Sie uns dies freiwillig per Mail (umwelt-energie@buettelborn) mit, damit ggf. Maßnahmen für angrenzende (öffentliche) Grundstücke koordiniert werden können. Es ist nicht möglich bei der Erkennung der Art zu unterstützen. Bitte dazu fachkundige Personen wie z.B. Entomologen (Insektenkundige) oder qualifizierte Schädlingsbekämpfungsunternehmen hinzuziehen.
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