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BÜRGERINFORMATION

Neuausrichtung des Serviceangebots im Bauamt 

Konzentration auf Kernaufgaben

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
werte Bauwillige und Planende,

die Anforderungen an die kommunale Verwaltung wachsen stetig. Um Ihnen auch weiterhin eine schnelle und rechtssichere Bearbeitung Ihrer Anträge im Bereich der Bauleitplanung und der gemeindlichen Projekte zu garantieren, strukturiert das Bauamt der Gemeinde sein Serviceangebot neu.

Ab dem 1.10.2026 wird die bisher angebotene, allgemeine Bauberatung durch die Gemeinde eingestellt.

Warum wird diese Änderung vorgenommen?

Die rechtliche Beratung zu konkreten Bauvorhaben, Genehmigungsverfahren sowie zu Fragen der Hessischen Bauordnung (HBO) liegt in Hessen gesetzlich nicht bei den Städten und Gemeinden, sondern exklusiv bei den Landkreisen. Um Doppelstrukturen zu vermeiden und die Bearbeitungszeiten bei unseren gesetzlichen Pflichtaufgaben zu verkürzen, konzentrieren wir unsere personellen Ressourcen künftig auf diese Kernbereiche.

Wer hilft Ihnen künftig weiter?

  • Für Bauanträge, Genehmigungen und bauordnungsrechtliche Fragen: Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Groß-Gerau. Dort erhalten Sie eine rechtsverbindliche Bauberatung.

    Kontaktdaten des Kreisbauamtes finden Sie unter folgendem Link:, https://www.kreisgg.de/bauen/bauaufsicht

 

  • Für Bebauungspläne und Flächennutzungspläne der Gemeinde: Diese können Sie ab sofort jederzeit bequem und digital von zu Hause über das kommunale Geoportal oder unsere Website einsehen. Hier finden Sie die passenden Links.

    Zugang über gemeindeeigene Homepage:
    https://www.buettelborn.de/standort/bauen/bebauungsplaene/
    https://www.buettelborn.de/standort/bauen/flaechennutzungsplaene/

    Zugang über das Geoportal des Kreises Groß-Gerau:
    Bebauungspläne
    https://geoportal.kreisgg.de/application/TK_KGG_Bebauungsplaene
    Flächennutzungspläne
    https://geoportal.kreisgg.de/application/TB_KGG_Bauen_und_Planen

  • Für das gemeindliche Einvernehmen: Formelle Anträge, die über den Landkreis eingereicht werden, leitet dieser automatisch an uns weiter. Wir prüfen diese weiterhin im vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme, die dazu beiträgt, die Effizienz unserer Verwaltung langfristig zu sichern.

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