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Natur

Leinenzwang von 1. März bis 30. Juni 2024

Der Bürgermeister informiert.

Führen von Hunden während der Brut- und Setzzeiten.

Von Mitte März bis Mitte Juni bringen die bei uns lebenden Wildtiere ihre Jungen zur Welt und ziehen sie auf. Während dieser sogenannten „Brut- und Setzzeiten“ sind diese Wildtiere in ihren Bewegungsmöglichkeiten beschränkt. Deshalb kann es sich schlimm auswirken, wenn die Tiere dann, z.B. durch frei laufende Hunde, gestört oder sogar gejagt werden.

Werden bodenbrütende Vögel von ihren Nestern vertrieben, sind ihre Eier oder Küken ungeschützt und können zur leichten Beute von Rabenvögeln werden. Rehkitze besitzen in ihren ersten Lebenstagen keinen Eigengeruch. Werden sie von Menschen berührt oder von Hunden beschnuppert, nehmen sie den fremden Geruch an. Das führt dazu, dass sie vom Muttertier abgelehnt werden und sich selbst überlassen sind.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind deshalb laut Leinenzwangsatzung verpflichtet, zum Schutz der wildlebenden Tiere und ihres Nachwuchses, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni ihren Hund im Außenbereich an der Leine zu führen. Damit tragen sie auch zum Naturschutz bei.

 Hier finden Sie die ausführliche Satzung (geben Sie das Suchwort "Leinenzwangsatzung" ein).