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Bekanntmachung
Offenlegung vorläufiger Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Büttelborn
Vor dem Hintergrund des bundesweiten Wärmeplanungsgesetzes und der entsprechenden landesrechtlichen Umsetzung in Hessen erstellt die Gemeinde Büttelborn eine kommunale Wärmeplanung. Diese dient dazu, den aktuellen Wärmebedarf, vorhandene Potenziale sowie mögliche Entwicklungspfade für eine klimafreundliche Wärmeversorgung aufzuzeigen. Der kommunale Wärmeplan trifft dabei keine verbindlichen Vorgaben für einzelne Gebäude oder Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern bildet eine fachliche Grundlage für weitere Entscheidungen und Umsetzungsschritte. Die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung läuft seit Dezember 2025 und erfolgt durch die Gemeinde Büttelborn als planungsverantwortliche Stelle, unterstützt durch das beratende Ingenieurbüro Drees & Sommer.
Nachfolgend finden Sie eine Präsentationsdatei mit vorläufigen Zwischenergebnissen der kommunalen Wärmeplanung für Büttelborn zur Einsichtnahme. Diese umfasst die Bestands- und Potenzialanalyse sowie das daraus abgeleitete Zielszenario für 2045 einschließlich der zugehörigen Wärmewendestrategie. Die Ergebnisse werden entsprechend den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes offengelegt.
Die Unterlagen können bis Anfang August auf der Website der Gemeinde Büttelborn eingesehen werden. Anmerkungen und Rückfragen können innerhalb des Offenlegungszeitraums per E-Mail an umwelt-energie@buettelborn.de gesendet werden.
Im Anschluss an die Offenlegung ist eine Vorstellung der Ergebnisse im Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt für Mitte August vorgesehen. Die Beschlussfassung der kommunalen Wärmeplanung durch die Gemeindevertretung ist für Anfang September geplant.
Die Gemeinde Büttelborn bedankt sich für das Interesse und die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung. Gemeinsam können wir die Grundlage für eine zukunftsfähige, klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Büttelborn schaffen.
