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Fluglärm / Schallschutz

Passiver Schallschutz: Antragsfrist läuft 2021 aus

Darüber hinaus kann ein Teil der Besitzerinnen und Besitzer der jeweiligen Wohn-Immobilien im Lärmschutzbereich dafür zusätzlich Geld aus dem Regionalfonds sowie eine Entschädigung für die eingeschränkte Nutzung ihres Außenwohnbereichs erhalten. Allerdings enden die Antragsfristen hierfür im kommenden Jahr.

„Bei den Anträgen auf baulichen Schallschutz müssen neben dem Antrag spätestens dann auch die Schlussrechnungen der Handwerker vorliegen“, erklärt Holger Trodt vom Schallschutz-Team des RP den frühzeitigen Hinweis der Behörde. Da augenblicklich mit relativ langen Wartezeiten bei der Beauftragung von Handwerkern zu rechnen sei, empfiehlt er allen Betroffenen, die bisher noch keine Anträge gestellt haben oder aber von der Behörde mittels Vorbescheid zugesicherte Maßnahmen noch nicht umgesetzt haben, dies nun zeitnah zu tun.

 

  • In der sogenannten Tagschutzzone 1 des Flughafens können Ansprüche auf Schallschutz für alle Aufenthaltsräume der jeweiligen Immobilie geltend gemacht werden. Bei Immobilien in der Nachtschutzzone werden nur Schallschutzmaßnahmen für Schlafräume geprüft. Die Antragsfrist hierfür endet am 12. Oktober 2021.
  • Darüber hinaus können etwa 17.000 Haushalte zusätzliche Landesmittel aus dem Regionalfonds für die Durchführung von baulichen Schallschutzmaßnahmen – wie etwa den Einbau von Schallschutzfenstern – abrufen. Hierfür erhalten die Betroffenen auf Nachweis bis zu 4.350 Euro je Haushalt. Die Antragsfrist hierfür endet am 31. Dezember 2021.
  •  Inhaberinnen oder Inhaber einer in der Tagschutzzone 1 liegenden Immobilie erhalten eine pauschale Außenwohnbereichsentschädigung – bei einem Einfamilienhaus beträgt diese beispielsweise 3.700 Euro. Wer eine Entschädigung über eine Verkehrswertermittlung seiner Immobilie beantragen möchte, um eine höhere Entschädigungssumme zu erhalten, muss dem Antrag ein Verkehrswertgutachten des jeweils zuständigen Gutachterausschusses für Immobilienwertermittlung beifügen. Alternativ gibt es für bestimmte Immobilientypen aber auch die Möglichkeit, den Verkehrswert überschlägig kalkulieren zu lassen. Da auch hier mit Vorlaufzeiten zu kalkulieren ist, empfiehlt das RP, die Anträge – sofern noch nicht geschehen- nunmehr ebenfalls zeitnah zu stellen. Die Antragsfrist hierfür endet ebenfalls bereits am 12. Oktober 2021.

 

Das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Luftverkehrsbehörde bearbeitet die Anträge. Gezahlt werden die Mittel von der Fraport bzw. vom Land Hessen. Die Ansprüche auf baulichen (passiven) Schallschutz gibt es seit der Eröffnung der Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen im Oktober 2011.

 

Service

Ob eine Immobilie in den jeweiligen Zonen liegt, kann über das Schallschutzportal auf der Internetseite des RP per Adress-Eingabe selbst ermittelt werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt auch per Email an schallschutzprogramm@rpda.hessen.de oder unter Telefon 06151/123100 diesbezüglich Auskunft.

Auf der Internetseite der Behörde (rp-darmstadt.hessen.de) gibt es unter dem Suchwort ‚Lärmschutzbereich‘ weitere Informationen zu den Schallschutz-Programmen und zum Ablauf der Antragsverfahren. Dort können auch die jeweiligen Formulare heruntergeladen werden; diese können auch per Post beim RP (Regierungspräsidium Darmstadt, Team Schallschutz, 64278 Darmstadt) angefordert werden.