Straßenbeleuchtung: Störung melden

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

    • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
    • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

    Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

Tipp:

In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Büttelborn

Direkter Link zur Störungsmeldung für Straßenbeleuchtungen bei der Überlandwerk Groß-Gerau GmbH (ÜWG):

Störungsmeldung ÜWG - Straßenlampen 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende